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SKG Abstammungsurkunde – Gewähr für seriöse Zucht!

Nicht jeder Hund, der wie ein Berner Sennenhund aussieht, wird als solcher anerkannt. Ein rassereiner Berner Sennenhund hat immer einen SKG/FCI-anerkannten Stammbaum, der die Abstammung und die Reinrassigkeit garantiert. In der Schweiz ist es der KBS, der diese Zucht überwacht. Der KBS untersteht der SKG und der FCI.

Kaufen Sie einen Berner Sennenhund nur aus einer KBS/SKG bzw. FCI anerkannten Zucht, wenn Sie einen rassereinen Hund wollen, der optimal aufgezogen und geprägt ist!


Mit einer Abstammungsurkunde, die durch die SKG ausgestellt wurde, haben Sie die Gewähr, dass der Züchter nur mit Hunden züchtet, die strenge Selektionskriterien erfüllt haben.


KBS-anerkannte Zuchtstätten haben grosse Auflagen betreffend Zuchtberechtigung ihrer Hunde, Zuchtstätte, Aufzucht sowie Aus-und Weiterbildung der Züchter. Die Hunde müssen HD/ED-geröntgt und genetisch getestet sein, sowie die offizielle Zuchttauglichkeitsprüfung für Exterieur und Wesen bestanden haben.

An die Zuchtstätten werden Mindestanforderungen an Haltungsbedingungen und tierschützerische Aspekte gestellt. Jeder Wurf wird mindestens einmal durch eine ausgebildete Person (Zuchtstättenberater/in) kontrolliert.

Nur Berner Sennenhunde-Welpen aus solchen Zuchtstätten werden ins SHSB (Schweizerische Hundestammbuch) eingetragen und erhalten eine SKG/FCI anerkannte Abstammungsbescheinigung.



Berner Sennenhunde-ähnliche Hunde ohne SKG/FCI-anerkannte Abstammungsurkunde können an offiziellen Hunde-Ausstellungen nicht teilnehmen. Sie erhalten kein rotes, sondern ein grünes Leistungsheft für Hunde ohne FCI-anerkannten Stammbaum.

Nähere Infos: www.bernersennenhund.ch

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