Wenn Blut- oder Gewebeproben an ein Labor ins Ausland verschickt werden, muss der Inhalt auf dem Paket mit meiner grünen Etikette deklariert sein. Laut Auskunft der Post gehören die Blut- und Gewebeproben, die es für die Gen-Tests oder die Untersuchung der Gewebe bei Tumoren zu den zulässigen Stoffen: "Freigestellte medizinische oder veterinärmedizinische Proben, bei denen nur eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten (zum Beispiel Blut- und Urinproben zur Untersuchung, Dopingtests, Proben zur Untersuchung der Organfunktionen, für Versicherungs- oder Beschäftigungszwecke entnommene Proben, Biopsien).“
Deklaration von Laborsendungen:
Der Inhalt muss als «Exempt animal specimen» deklariert werden. Zolldeklaration CN 22 (grüner Aufkleber).
Der Vermerk «UN 3373» darf nicht angebracht werden.
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