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Körungen

Körungen 2024

Die Körungen 2024 finden wie folgt statt: 

10. August in Baden

12. Oktober in Aarburg
 

Die Körung (Zuchttauglichkeits-Prüfung)
Vorweg – wenn Sie Ihren Hund ankören möchten und noch nie an einer solchen Prüfung teilgenommen haben, empfehlen wir Ihnen sehr, zuerst einmal ohne Hund eine KBS-Körung zu besuchen. Sie haben dort Gelegenheit, mit Züchter:innen und Funktionär:innen ins Gespräch zu kommen.

 

Wichtigste Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Körung

Die Hunde müssen

  • am Tag der Körung mindestens 15 Monate alt und gesund sein

  • vorgängig, frühestens jedoch im Alter von 14 Monaten, auf Ellbogendysplasie (ED) und Hüftgelenksdysplasie (HD) geröntgt worden sein. Zugelassen werden nur Hunde mit ED Grad 0 oder 1 und mit HD Grad A, B oder C

  • mindestens einmal an einer Hundeausstellung in der Schweiz oder im Ausland vorgeführt und in einer der folgenden Klassen bewertet worden sein: Jugend-, Zwischen- oder offene Klasse

Die Details sind im Zucht- und Körreglement geregelt.

 

Ablauf der Körung

Jeder Hund muss zwei Teilprüfungen ablegen, einen Verhaltenstest und die Formwertbeurteilung. Welcher Teil zuerst absolviert werden muss ist nicht festgelegt.

Der Beginn der Körung wird je nach Anzahl der angemeldeten Hunde festgelegt, der Körsekretär gibt auf Anfrage gerne Auskunft.

Beim Verhaltenstest muss der Hund zuerst in der Personengruppe sein Verhalten gegenüber Menschen zeigen. Vom Berner Sennenhund wird erwartet, dass er Fremden gegenüber selbstsicher ist, keine aggressive oder ängstliche Grundhaltung hat.

Anschliessend wird der Hund mit optischen, akustischen und taktilen Reizen konfrontiert. Am Schluss wird die Schusssicherheit überprüft.

Bei der Formwertprüfung beurteilen die Richter, ob der Hund in hohem Mass dem Standard für Berner Sennenhunde (FCI Standard Nr. 45) entspricht.

Besteht ein Hund einen Teil der Körung nicht, darf er diesen Teil wiederholend (höchstens zwei Mal).

 

Auskünfte erteilt gerne die Präsidentin der Zuchtkommission, Regula Bürgi.

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